F. Mit Schreiben vom 6. Juli 2023 (act. 6) und 18. Juli 2023 (act. 7) liessen sich das Departement Inneres und Sicherheit (im Folgenden: Vorinstanz) und die Kantonspolizei (im Folgenden: Verfügende Behörde) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. G. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen