A. A., wohnhaft in B., ist Inhaber der C. mit Sitz in D. Mit Gesuchen vom 4. Mai 2021, 30. September 2021 und 1. Oktober 2021 (act. 2.21-29) beantragte er bei der Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden um Ausnahmebewilligungen für einen 40mm Granatwerfer und ein Maschinengewehr, eine Handfeuerwaffe mit hoher Kapazität, ein Sturmgewehr SIG 553, drei Maschinengewehre und einen 40mm Granatwerfer, eine umgebaute Ordonnanz- Seriefeuerwaffe (Stgw 90) sowie vier Waffenerwerbsscheine.