Zwei Ausnahmebewilligungen für eine Handfeuerwaffe, die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als zehn Schuss) ausgerüstet ist; - Zwei Waffenerwerbsscheine; - Eine Ausnahmebewilligung für ein Sturmgewehr SIG 553, drei Maschinengewehre und einen 40mm Granatwerfer; - Zwei Waffenerwerbsscheine; - Eine Ausnahmebewilligung für eine - zu einer halbautomatischen Feuerwaffe - umgebaute Ordonnanz-Seriefeuerwaffe (Stgw 90) 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, eine allfällige Entschädigung sei an RA AA. direkt auszuzahlen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen.