Seite 12 4.3 Bestandteil des Baugesuchs bildet eine Ausnützungsberechnung des abgebrannten Einfamilienhauses vom 17. Juni 2020 (act. 11.2.26). Gemäss dieser Berechnung wies das ehemalige Gebäude eine Bruttogeschossfläche von 159.27 m2 auf, woraus bei einer anrechenbaren Landfläche von 203 m2 eine Ausnützungsziffer von 0.7846 resultierte (Art. 1 Abs. 1 BauV). Demzufolge waren im Erdgeschoss u.a. drei Zimmer, eine Küche mit Essbereich und eine Dusche/WC vorhanden. Im Obergeschoss existierten drei Zimmer.