Den dagegen am 9. Januar 2019 erhobenen Rekurs hat die Vorinstanz nach rund 16 Monaten mit Entscheid vom 5. Mai 2020 gutgeheissen und die Baubewilligung vom 20. Dezember 2018 aufgehoben. Mit anderen Worten haben Baubewilligungsverfahren und Rekursverfahren zusammen 24 Monate gedauert, obwohl die Behandlungsfrist für Baugesuche beim Eingang von Einsprachen im erstinstanzlichen Bewilligungsverfahren 14 Wochen und die Erledigungsfrist von Rekursen im Anwendungsbereich des Baugesetzes ohne formelle Sistierung 6 Monate beträgt (Art. 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 der Bauverordnung, BauV, bGS 721.11).