E. Mit Bau- und Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2021 (act. 8.1.2) erteilte die Baubewilligungskommission C. (im Folgenden: Verfügende Behörde) für das Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung. Gleichzeitig wies sie die dagegen gerichteten Einsprachen von A5., A3. und A4. sowie A1. und A2. ab. F. Mit Eingabe vom 15. November 2021 (act. 8.1) liessen A5., A3. und A4. sowie A1. und A2., alle vertreten durch RA AA., beim Departement Bau und Volkswirtschaft gegen den Bau- und Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2021 Rekurs erheben mit dem Antrag, den Bau- und Einspracheentscheid aufzuheben.