Mit Entscheid vom 5. Mai 2020 (act. 14.I.16) hob das Departement Bau und Volkswirtschaft den Bau- und Einspracheentscheid vom 20. Dezember 2018 in Gutheissung des Rekurses von A1. und A2. vom 9. Januar 2019 (act. 14.I.1) auf. Begründet wurde der Rekursentscheid u.a. damit, dass sich die Traufhöhe des abgebrannten Gebäudes nicht eindeutig bestimmen lasse. Es bestünden gewichtige Anhaltspunkte, dass diese ausserhalb des abgebrannten Gebäudevolumens zu liegen käme. Damit könne es sich beim geplanten Ersatzbau um keinen Wiederaufbau im früheren Umfang handeln.