3. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% MwSt.) b) der Beschwerdegegnerin: Die Beschwerde sei abzuweisen unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Teuerungsausgleich gemäss Baupreisindex des Bundesamts für Statistik, Kategorie Neubau Einfamilienhaus der Region Ostschweiz zu Gunsten der Beschwerdegegnerin. c) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. d) der verfügenden Behörde: Keine Anträge. e) des Beigeladenen: Keine Anträge. Sachverhalt