Wie im Gutachten vom 27. Juli 2016 festgestellt, war die depressive Störung jedoch im damaligen Zeitpunkt remittiert. Zwar wurde auch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie ein Fibromyalgie-Syndrom festgestellt, welche die zumutbare Arbeitsfähigkeit einschränkte. Indessen bemühte sich die Beschwerdeführerin in den letzten 20 Jahren grundsätzlich wenig um Arbeit bzw. darum, ihre finanzielle Situation zu verbessern, was sich negativ auswirkt. Zudem hat sie zumindest bei einigen Nachweisen der Arbeitsbemühungen keine korrekten Angaben gemacht, was ebenfalls zu ihren Ungunsten zu werten ist.