Die Beschwerdeführerin hat über längere Zeit gearbeitet und wohl Vorsorgeguthaben angespart. Zudem wurde im Rahmen der Scheidung bzw. der Teilung der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge den Betrag von CHF 31'560.50 auf ihr Vorsorgekonto überwiesen. Damit ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin nach der Pensionierung neben der AHV-Rente zumindest eine kleine BVG-Rente beziehen wird.