Bei der Kontrolle sei festgestellt worden, dass sie sich bei insgesamt fünf gemachten Bewerbungen bei keiner Stelle beworben habe. Die Beschwerdeführerin habe zudem monatlich erklärt, dass sie krank sei (act. R3, S. 80). Seit Mai 2022 arbeitet die Beschwerdeführerin nun als Reinigungskraft auf Abruf.