Vor 2002 arbeitete die Beschwerdeführerin mehrheitlich (vgl. E. 3.5 hiervor). Nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt hat sich die Beschwerdeführerin auf verschiedene Stellen als Putzfrau beworben (act. 2.15 f., Nachweise der persönlichen Arbeitsbemühungen Februar bis Dezember 2021), wobei zu berücksichtigen ist, dass sie sich teilweise innert weniger Monaten bei demselben Arbeitgeber beworben hat, zum Teil auch telefonisch. Zudem hat die Beschwerdeführerin die Formulare nicht vollständig ausgefüllt; es fehlen die Angaben