Gemäss Führungsbericht der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vom 13. Dezember 2021 ist die Beschwerdeführerin in den polizeilichen Registraturen nicht verzeichnet. Anlässlich der durch die Kantonspolizei durchgeführten Einvernahme vom 21. Dezember 2021 gab die Beschwerdeführerin an, dass sie aus O. in Kroatien eingereist sei. Sie habe zwei Schwestern in Kroatien und einen Bruder in Deutschland. Sie habe einen sehr guten Kontakt zu ihren Geschwistern und besuche ihre Heimat einmal im Jahr für eine Woche (act. R10 und 10.1).