Seite 4 stützungsleistungen erhalten hat und nicht damit gerechnet werden kann, dass sie in Zukunft für ihren Lebensunterhalt sorgen wird (Urteile des Bundesgerichts 2C_98/2018 vom 7. November 2018 E. 4.1 und 2C_120/2015 vom 2. Februar 2016 E. 2.1). Vorausgesetzt ist damit, dass konkret die Gefahr einer fortgesetzten Sozialhilfeabhängigkeit besteht; blosse finanzielle Bedenken genügen nicht (Urteil des Bundesgerichts 2C_120/2015 vom 2. Februar 2016 E. 2.1).