8. Zusammenfassend wird Ziff. 3 des angefochtenen Rekursentscheids vom 20. Oktober 2022 in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufgehoben. Im Übrigen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten, wobei Ziff. 2 des angefochtenen Entscheids von Amtes wegen aufzuheben ist.