7.2 Die verfügende Behörde hat in Dispositiv-Ziffer 4 der Verfügung vom 24. Februar 2022 (act. 11.1.2) festgestellt, dass aktuell 17 Plätze anstelle der am 26. August 2019 bewilligten 15 Plätze angeboten würden. Somit würden von der A. aktuell zwei unbewilligte Plätze betrieben. Begründet hat sie dies damit, dass in der Stellungnahme vom 24. Januar 2022 angegeben worden sei, es würden insgesamt 17 Plätze für Menschen mit Behinderung angeboten. Wie die Beschwerdeführerin im Rekurs zutreffend gerügt hat, ist die Verfügung diesbezüglich widersprüchlich, da darin für 16 Plätze die Betriebsbewilligung erteilt wurde.