Seite 11 ebenfalls bis zum 31. März 2022 die fachlichen Grundlagen einzureichen, welche Auskunft über die rechtliche, betreuerische, finanzielle und organisatorische Verantwortung des Wohnangebots sowie über den Grad der Selbstbestimmung der betreuten Personen bezüglich der benötigten Leistungen sowie deren Umfang und Intensität gäben. Im Weiteren wurde verfügt, für den unbewilligten Ausbau des Leistungsangebots von zwei Plätzen bis 31. März 2022 ein Gesuch um Betriebsbewilligung mit den entsprechenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen.