5.3 Vorliegend hat die verfügende Behörde in Dispositiv-Ziffer 5 der Verfügung vom 24. Februar 2022 angeordnet, für den Betrieb des Angebots im E. (6 Plätze) sei bis zum 31. März 2022 ein angepasstes Betriebskonzept einzureichen, in welchem die konzeptionellen, personellen, organisatorischen Bedingungen für das Wohnangebot nachvollziehbar darzulegen seien. Für den Betrieb der Einzelwohnung, I. (1 Platz), und der Einzelwohnung, G. (1 Platz), seien