Zu unterscheiden sind echte von unechten Nebenbestimmungen: Echte Nebenbestimmungen wie Auflage, Bedingung und Befristung sind verbindliche, individuell-konkrete und erzwingbare Rechtsakte, die sich rechtlich auf den Hauptakt auswirken und zumeist erst mit der Realisierung des Vorhabens wirksam werden; unechte Nebenbestimmungen wie Anregungen, Wünsche oder Hinweise haben lediglich informativen Charakter und betreffen nicht die nähere Ausgestaltung der von der Verfügung geregelten Rechte und Pflichten (WIEDERKEHR/RICHLI, Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts, 2012, Rz. 2484). Von der Bedingung unterscheidet sich die