Die Modalitäten eines durch Verfügung begründeten Rechtsverhältnisses können mittels Nebenbestimmungen näher ausgestaltet werden. Zu unterscheiden sind echte von unechten Nebenbestimmungen: Echte Nebenbestimmungen wie Auflage, Bedingung und Befristung sind verbindliche, individuell-konkrete und erzwingbare Rechtsakte, die sich rechtlich auf den Hauptakt auswirken und zumeist erst mit der Realisierung des Vorhabens wirksam werden;