Seite 9 (vgl. dazu S. 7 der Rekurseingabe vom 25. Oktober 2022, act. 3.4, wo die Beschwerdeführerin die Auffassung vertritt, dass die Bewilligung für 16 Plätze rechtskräftig erteilt worden sei). Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn man die Verfügung vom 24. Februar 2022 in Bezug auf die beantragten 18 Plätze faktisch als Nichteintretensentscheid qualifizieren würde, hätte doch in diesem Fall mit dem Rekurs alleine die Aufhebung des Entscheids und Rückweisung an die verfügende Behörde verlangt werden können.