Dies steht offenkundig im Widerspruch zu ihrer Stellungnahme vom 3. Oktober 2023, wo sie plötzlich die Ansicht vertritt, das Gesuch vom 27. November 2020 behandelt zu haben. Damit muss der Schluss gezogen werden, dass die verfügende Behörde in der Verfügung vom 24. Februar 2022 nicht über das Gesuch um Erweiterung auf 18 Plätze befunden hat und das Gesuch vom 27. November 2020 nach wie vor bei der verfügenden Behörde hängig ist.