Die verfügende Behörde gab auf S. 2 der Rekursvernehmlassung vom 20. April 2022 (act. 11.7) im Gegenteil an, dass die Kündigung und Miete einer Wohnung (und nicht etwa das Gesuch um 18 Plätze) Anlass für die Anpassung der Betriebsbewilligung vom 26. August 2019 gewesen sei und dass eine Prüfung des Gesuchs auf 18 Plätze mangels hinreichender Unterlagen derzeit nicht möglich sei. Dies steht offenkundig im Widerspruch zu ihrer Stellungnahme vom 3. Oktober 2023, wo sie plötzlich die Ansicht vertritt, das Gesuch vom 27. November 2020 behandelt zu haben.