Gleichzeitig wurde die Betriebsbewilligung für insgesamt 16 Plätze erteilt. Nicht Gegenstand des Dispositivs bildete jedoch die Behandlung der beantragten Erweiterung auf 18 Plätze und das Dispositiv verweist diesbezüglich auch nicht ergänzend auf die Erwägungen. Zwar wird das betreffende Gesuch vom 27. November 2020 (act. 11.7.7) in der Sachverhaltsfeststellung und Erwägung 3 der Verfügung erwähnt. Daraus geht jedoch lediglich hervor, dass für die Behandlung des Gesuchs um Erweiterung auf 18 Plätze weitere Angaben benötigt würden.