4.6 Anfechtungsobjekt des vorinstanzlichen Rekursverfahrens bildete die Verfügung des Amts für Soziales vom 24. Februar 2022. Aus dem massgeblichen Dispositiv der Verfügung geht hervor, dass aufgrund von örtlichen Veränderungen von Standorten und konzeptionellen Überprüfungen einzelner Angebote die Betriebsbewilligung für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung die Betriebsbewilligung vom 26. August 2019, welche 15 Plätze erfasste, ersetzt wurde (Ziff. 1). Gleichzeitig wurde die Betriebsbewilligung für insgesamt 16 Plätze erteilt.