Dies gehe aus der Verfügung vom 24. Februar 2022 denn auch hinreichend klar hervor, unter anderem indem festgestellt worden sei, dass zwei unbewilligte Plätze betrieben würden. Somit habe die verfügende Behörde das Gesuch vom 27. November 2020 um Erweiterung auf 18 Plätze behandelt und mit Verfügung vom 24. Februar 2022 einen abschlägigen Entscheid gefällt.