Die zwei weiteren beantragten Plätze seien nicht bewilligt worden, da Ort, Infrastruktur und die Leistungen (Betreuung und Begleitung, Tagesstruktur, Sicherheit, Ernährung, Hygiene und Raumpflege, Gesundheitsversorgung) zum Zeitpunkt der Ausstellung der Verfügung nicht bekannt gewesen seien. Mit dem Rekurs vom 17. März 2022 zeige die Beschwerdeführerin auf, dass sie mit den am 24. Februar 2022 verfügten 16 Plätzen, anstelle der 18 beantragten Plätze, nicht einverstanden sei. Sie fordere die Aufhebung von Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung vom 24. Februar 2022 und verlange die Erteilung der Bewilligung auf 18 Plätze.