4.2 Die verfügende Behörde macht dazu geltend, dass sie der Ansicht sei, dass das Gesuch der Beschwerdeführerin vom 27. November 2020 um Erweiterung auf 18 Plätze behandelt worden sei. Mit Verfügung vom 24. Februar 2022 seien anstelle der 18 beantragten Plätze nur 16 Plätze bewilligt worden. Die zwei weiteren beantragten Plätze seien nicht bewilligt worden, da Ort, Infrastruktur und die Leistungen (Betreuung und Begleitung, Tagesstruktur, Sicherheit, Ernährung, Hygiene und Raumpflege, Gesundheitsversorgung) zum Zeitpunkt der Ausstellung der Verfügung nicht bekannt gewesen seien.