Das Obergericht prüft von Amtes wegen die formellen Gültigkeitserfordernisse des Verfahrens, insbesondere auch die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht auf den Rekurs eingetreten ist. Ist die Vorinstanz zu Unrecht auf den Rekurs eingetreten und hat sie materiell entschieden, ist dies im Rechtsmittelverfahren von Amtes wegen zu berücksichtigen. Das Obergericht