3. Die Beschwerdeführerin beantragt, das Beschwerdeverfahren zu sistieren, da es keinen Sinn mache, im vorliegenden Beschwerdeverfahren über die Bewilligung von 18 Plätzen basierend auf dem Gesuch vom 27. November 2020 zu entscheiden. Mittlerweile stehe aufgrund der Gesuche vom 26. September 2022 (und 21. November 2022) konkret fest, wo sich die 18 Plätze befänden.