F. Gegen diesen Rekursentscheid liess die A. (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 22. November 2022 (act. 1) Beschwerde beim Obergericht erheben, wobei sie eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellte. Im Weiteren beantragte die Beschwerdeführerin die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis in einem anderen Verfahren über die beantragte Bewilligung von 18 örtlich konkret definierten Wohnplätzen entschieden worden sei.