Selbstbestimmung der betreuten Personen bezüglich der benötigten Leistungen sowie deren Umfang und Intensität geben. c) Für den unbewilligten Ausbau des Leistungsangebots von zwei Plätzen ist dem Amt für Soziales bis 31. März 2022 ein Gesuch um Betriebsbewilligung mit den entsprechenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen.