Für den Betrieb des Angebots im Pfarrhaus, E. (max. 6 Plätze), ist dem Amt für Soziales bis zum 31. März 2022 ein angepasstes Betriebskonzept einzureichen, in welchem die konzeptionellen, personellen, organisatorischen Bedingungen für das Wohnangebot nachvollziehbar dargelegt werden. b) Für den Betrieb der Einzelwohnung, I. (1 Platz), und der Einzelwohnung, G. (1 Platz), sind dem Amt für Soziales bis zum 31. März 2022 die fachlichen Grundlagen einzureichen, welche Auskunft über die rechtliche, betreuerische, finanzielle und organisatorische Verantwortung des Wohnangebots sowie über den Grad der