In Ziff. 5 der Verfügung verband das Amt die Betriebsbewilligung mit folgenden Auflagen: a) Für den Betrieb des Angebots im Pfarrhaus, E. (max. 6 Plätze), ist dem Amt für Soziales bis zum 31. März 2022 ein angepasstes Betriebskonzept einzureichen, in welchem die konzeptionellen, personellen, organisatorischen Bedingungen für das Wohnangebot nachvollziehbar dargelegt werden. b)