Die Bewilligung zum Betrieb folgender Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung wurde erteilt (Ziff. 2): - Haus C. (max. 6 Plätze); - Haus D. (2 Einzelzimmerwohnungen mit je 1 Platz); - Pfarrhaus, E. (max. 6 Plätze); - Einzelwohnung, F. (1 Platz); - EinzelwohnungG. (1 Platz); - Werkstatt, H. In Ziff. 4 der Verfügung stellte das Amt für Soziales fest, dass aktuell 17 Plätze anstelle der am 26. August 2019 bewilligten 15 Plätze angeboten würden. Somit würden von der A. aktuell zwei unbewilligte Plätze betrieben.