Es liege in der Zuständigkeit des Beschwerdeführers dafür Sorge zu tragen, dass alle bei Patienten eingesetzten Medizinprodukte entsprechend den Herstellervorgaben gewartet seien und somit sicher eingesetzt werden könnten. Verfallene Arzneimittel und geöffnete Augen- tropfen-Mehrdosenbehälter ohne dokumentiertes Anbruchsdatum könnten bei der Gabe klar die Patientensicherheit gefährden. Die Fortbildung sei eine gesetzlich geregelte Berufspflicht.