- die fehlende Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten; - die Verwendung, Abgabe und unkontrollierte Lagerung von Betäubungsmitteln; - ein ungenügendes Qualitätssicherungssystem für die Privatapotheke; - die Lagerung und Verwendung von verfallenen Arzneimitteln und Medizinprodukten; - der fehlende Nachweis über die Zustimmung der Patienten und Personal zur Videoüberwachung. Ebenfalls mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 (act. 7.1.6/14) übermittelte das Amt für Gesundheit A. den Entwurf einer Verfügung betreffend Verletzung der Berufspflichten.