Mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 (act. 7.1.6/13) stellte das Amt für Gesundheit A. eine Mängelliste zu und teilte ihm mit, dass gegen ihn ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet werde, da bei der Inspektion viele und teils schwerwiegende Mängel festgestellt worden seien. Gemäss der Mängelliste wurden folgende Mängel in das Disziplinarverfahren aufgenommen: - die unrechtmässige Verwendung eines Professorentitels; - die Veränderung von Publikationen; - die Verletzung der Fortbildungspflicht; - die Ausführung von medizinischen Tätigkeiten durch D. ohne erforderliche Ausbildung;