A. A. ist seit dem 1. März 2018 operativer Leiter der Klinik B. in C. (act. 7.1.6/8). Am 27. Oktober 2021 führte das Amt für Gesundheit in der Klinik eine Routineinspektion durch, wobei diverse Mängel festgestellt wurden (act. 7.1.6/9). Mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 (act. 7.1.6/13) stellte das Amt für Gesundheit A. eine Mängelliste zu und teilte ihm mit, dass gegen ihn ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet werde, da bei der Inspektion viele und teils schwerwiegende Mängel festgestellt worden seien.