Es liege in der Zuständigkeit des Beschwerdeführers dafür Sorge zu tragen, dass alle bei Patienten eingesetzten Medizinprodukte entsprechend den Herstellervorgaben gewartet seien und somit sicher eingesetzt werden könnten. Verfallene Arzneimittel und geöffnete Augentropfen-Mehrdosenbehälter ohne dokumentiertes Anbruchsdatum könnten bei der Gabe klar die Patientensicherheit gefährden. Die Fortbildung sei eine gesetzlich geregelte Berufspflicht. Die Fachgesellschaften hätten aufgrund der Pandemielimitierungen allen Fachärzten eine Anzahl Fortbildungsstunden gutgeschrieben. Zudem seien in den Pandemiejahren verschiedenste virtuelle und digitale Fortbildungen angeboten worden.