Kritische oder wesentliche Mängel hätten die Fortbildungspflicht, die Schulung der Mitarbeiter, die Hygiene, die Patientensicherheit, die Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten, die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, die Handhabung von Betäubungsmitteln, die Privatapotheke, die Verordnung und Verabreichung von Arzneimitteln, das Verfalldatum von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Videoüberwachung und den Datenschutz betroffen. In Anbetracht der teilweise doch gravierenden Mängel scheine die Verwarnung, bei der es sich um die mildeste disziplinarische Massnahme handle, verhältnismässig.