14 oder 18 BauG. Nicht vom Wortlaut erfasst werden hingegen Einzelverfügungen. Der Gemeinderat F. kam in der Verfügung vom 30. August 2021 zum Schluss, dass nur der Erlass einer Einzelverfügung im Sinne von Art. 80 Abs. 4 lit. e BauG als wirksames Schutzinstrument in Frage komme. Die Prüfung der Unterschutzstellung erfolge somit bezogen auf das Schutzinstrument der Einzelverfügung.