4.4 Beim Beschwerdeführer 2 handelt es sich um eine private Organisation, die gemäss den Statuten im Jahr 1968 gegründet wurde und welche sich statutarisch mit dem Natur- und Heimatschutz befasst. Damit kann sich der Beschwerdeführer 2 nicht auf ein eigenes schutzwürdiges Interesse berufen, doch kommt ihm gegen die in Art. 111 Abs. 2 BauG genannten Anfechtungsobjekte die Einsprache- und Rekursberechtigung zu. Dazu zählen Schutzzonenpläne und Schutzverordnungen nach Art. 79 ff. und Zonenpläne nach Art. 14 oder 18 BauG. Nicht vom Wortlaut erfasst werden hingegen Einzelverfügungen.