Seite 7 beheben zu lassen. Der Zonenplan Schutz sei der einzige Erlass in F., in dem die kommunalen Schutzobjekte erfasst seien. Wenn ein Schutzobjekt aufgenommen oder entlassen werde, habe dies eine Änderung des Zonenplans Schutz zur Folge. Aus rechtsstaatlichen Prinzipien müsse eine Nicht-Unterschutzstellung anlässlich einer formellen Schutzerklärung und Nicht-Eintragung gleich wie eine Schutzentlassung gehandhabt werden, wenn trotz formellem Verfahren pflichtwidrig keine Änderung des Zonenplans Schutz stattfinde.