Die Gemeinden seien verpflichtet, rund alle 15 Jahre ihre Ortsplanung zu überarbeiten und zu aktualisieren. Seiner Bedeutung entsprechend hätte das Bahnhofsgebäude schon längst formell oder spätestens im Rahmen der seit Jahren andauernden Verfahren im Zusammenhang mit dem Bahnhof F. unter Schutz gestellt und in der Folge zwingend im kommunalen Schutzzonenplan als Schutzobjekt eingetragen werden müssen.