Seite 2 C. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 (act. 16.7.2) lehnte der Gemeinderat F. die Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes ab. Mit Entscheid vom 20. August 2020 (act. 16.7.3) trat das D. nicht auf einen dagegen gerichteten Rekurs des A. und des B. ein. Gleichzeitig hob es die angefochtene Verfügung aufsichtsrechtlich auf. D. Mit Verfügung vom 30. August 2021 (act. 16.1.1) lehnte der Gemeinderat F. die Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes erneut ab. Diese Verfügung wurde u.a. dem B. zur Kenntnisnahme eröffnet.