Seite 7 4.5 Der Beschwerdeführer bestritt bereits im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 24. Oktober 2020, an welcher ihm das Foto des toten Rehs mit dem daneben liegenden Kontrollschild gezeigt wurde, das Reh mit seinem Auto tödlich touchiert zu haben. Dabei hielt er fest, dass sein Auto garantiert eine Beule hätte, wenn das Reh so nach der Kollision aussehe (Frage 25 des Einvernahmeprotokolls).