Seite 6 4.2 Die Staatsanwaltschaft stützte sich im Strafbefehl vom 18. März 2021 einerseits auf das am 20. Oktober 2020 aufgefundene tote Reh und das daneben liegende Kontrollschild. Andererseits nimmt sie in der Sachverhaltsdarstellung auf das Einvernahmeprotokoll vom 24. Oktober 2020 Bezug, wonach es gemäss Aussage des Beschwerdeführers möglich gewesen sei, dass er das zweite Reh noch mit der Front erwischt habe, weshalb er ausgestiegen sei und sich umgesehen habe.