H. Gegen diesen Rekursentscheid liess A. (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 27. September 2022 (act. 1) und eingangs erwähnten Rechtsbegehren beim Obergericht Beschwerde erheben. Seite 3 I. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2022 (act. 6) stellte das Departement Inneres und Sicherheit (im Folgenden: Vorinstanz) eingangs erwähntes Rechtsbegehren. J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen