Seite 2 B. Mit Schreiben vom 25. November 2020 (act. 7.6.2) teilte das Strassenverkehrsamt A. mit, dass vorerst der Abschluss des Strafverfahrens abgewartet werde. Nach Erhalt des rechtskräftigen Strafentscheids werde er darüber informiert, ob ein Administrativmassnah- men-Verfahren gegen ihn eröffnet werde oder nicht.